Alte Bebauungspläne

Antrag der FWG-Fraktion Kenn zur Beratung und Beschlussfassung für die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2015, (nichtöffentlicher Teil)

Beratung und Empfehlung für die Verfahrensweise zwecks rechtsgültiger Bebauungspläne in der Ortsgemeinde Kenn (Nicht-öffentlicher Teil) In der vergangenen Ortsgemeinderatsitzung am 11.03.2015 wurde im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Einvernehmen der Ortsgemeinde bei Bauanträgen deutlich, dass die Bebauungspläne wegen fehlender Ausfertigung keine Rechtsgültigkeit haben. Dies stellt die Ortsgemeinde im Zusammenhang mit baurechtlichen Einwänden vor weitreichende rechtliche Probleme.

Der Ortsbürgermeister und die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde haben eindringlich auf diese Problematik hingewiesen. Um eine Rechtssicherheit zu schaffen, sieht die FWG-Fraktion dringenden Handlungsbedarf für eine eingehende Beratung und Lösungsfindung, wie mit dieser Problematik umzugehen ist.

Deshalb beantragt die FWG-Fraktion im nicht-öffentlichen Teil der beantragten Ortsgemeinderatsitzung umfassend über den aktuellen Sachstand, die Konsequenzen und die Möglichkeiten zur Schaffung rechtgültiger Bebauungspläne zu informieren und vorab eine Vorlage durch die Verwaltung zur Information über den aktuellen Sachstand den Ortsgemeinderatsmitgliedern vorzulegen. Der Ortsgemeinderat soll schnellstmöglich Ausführungsbeschlüsse fassen können.

Die FWG-Fraktion verweist außerdem auf den Beschluss in der Ortsgemeinderatssitzung am 24.09.2014, in der das Planungsbüro Stolz mit der Überprüfung und Änderung der Bebauungspläne beauftragt wurde. Das Planungsbüro soll die bisherigen Ergebnisse der Untersuchung und entsprechende Vorschläge für das zweckmäßigste Änderungsverfahren vorstellen.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.09.2014 wurden diese Ergebnisse bereits für Ende 2014 zugesagt. Dies ist auch in der Vorlage zur Ortsgemeinderatssitzung schriftlich festgehalten.

Auf Grund der Darstellungen in der Ortsgemeinderatsitzung soll der Ortsgemeinderat einen Beschluss für die weitere Verfahrensweise fassen.